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Chancengleiche Gesundheitsversorgung im Freiheitsentzug

Edition No. 119
Jan. 2018
Equality of opportunity

Äquivalenzprinzip. Frische Luft,genügend Raum und Bewegung, eine ausgewogene Ernährung, sinnstiftende soziale Kontakte und der Zugang zur Gesundheitsversorgung. Diese Voraussetzungen für eine gute Gesundheit gelten auch für Menschen im Freiheitsentzug. Wie weit sie in der Schweiz erfüllt sind und wo die Aufgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) liegen, sind Gegenstand der folgenden Betrachtung.

Manche Gesundheitsprobleme kommen in Haft häufiger als in der Allgemeinbevölkerung vor. Dies trifft auf Suchterkrankungen, psychische und psychiatrische Erkrankungen, aber auch auf Infektionskrankheiten wie Hepatitis oder HIV zu. Obwohl ihnen die Freiheit entzogen ist, haben Menschen in Haft einen Rechtsanspruch auf einwandfreie ärztliche Betreuung.

Der Staat hat sie in Gewahrsam genommen und schuldet ihnen besondere Fürsorge (Fürsorgeprinzip). Er muss ihnen dieselben Möglichkeiten bieten, ein gesundheitsförderliches Leben zu führen wie den Menschen in Freiheit. Dieser Grundsatz ist im internationalen und im nationalen Recht als sogenanntes «Äquivalenzprinzip» verbrieft. Das ist auch für die öffentliche Gesundheit wichtig: Massnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention verringern die Risiken der Krankheitsübertragung, und gesunde Haftentlassene haben bessere Chancen auf Wiedereingliederung als kranke.

Handlungsbedarf

Im September 2016 lebten nach Angaben des Bundesamtes für Statistik 6 912 Personen in 114 Justizvollzugseinrichtungen, wovon der Anteil an Frauen 5,6 Prozent, derjenige an ausländischen Insassen 72 Prozent ausmachte. Nicht alle der 114 Anstalten verfügen über einen Gesundheitsdienst. Fast alle Menschen in Haft haben kein Recht auf freie Arztwahl. Ungefähr ein Drittel sind Ausländerinnen und Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung. Die meisten davon sind nicht gegen Krankheit versichert. Unter diesen Umständen kann nicht immer ein adäquates Versorgungsangebot garantiert werden. Notwendige Behandlungen werden nicht immer durchgeführt, weil sich nicht immer ein Kostenträger dafür findet. Es kommt zu Situationen, welche aus menschenrechtlicher, medizinischer und aus Sicht der öffentlichen Gesundheit problematisch sind.

Das bisherige Engagement des BAG

In der Schweiz sind die Kantone für den Straf- und Massnahmenvollzug zuständig. Das gilt auch für die Gesundheitsversorgung, die von den Kantonen sehr unterschiedlich organisiert wird. Trotz föderalistischer Kompetenzordnung wurde das BAG schon in den 90er-Jahren im Freiheitsentzug aktiv. Damals stand das Drogenproblem im Zentrum. 

In mehreren Haftanstalten wurden erfolgreich Pionierprojekte zur Schadensminderung bei Drogenkonsumierenden unterstützt. Sie umfassten unter anderem die Abgabe von sauberen Spritzen für Personen, die sich Drogen injizierten. Die Schweiz machte damit auf dem Gebiet der Drogenpolitik in Haft weltweit Furore. Im Jahr 2008 lancierte das BAG gemeinsam mit dem Bundesamt für Justiz (BJ) und der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) das Projekt «Bekämpfung von Infektionskrankheiten im Gefängnis (BIG)».(1)

Fast alle Menschen in Haft haben kein Recht auf freie Arztwahl. Ungefähr ein Drittel sind Ausländerinnen und Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung. Die meisten davon sind nicht gegen Krankheit versichert. Unter diesen Umständen kann nicht immer ein adäquates Versorgungsangebot garantiert werden.

Nebst fachspezifischen Informationen zur Verhütung von Infektionskrankheiten für Fachpersonen und Inhaftierte resultierten aus dem Projekt die 2013 von der KKJPD und der Gesundheitsdirektorinnen und -direktorenkonferenz (GDK) gemeinsam verabschiedeten Empfehlungen zur Harmonisierung der Gesundheitsversorgung im schweizerischen Freiheitsentzug.

Damit wurden drei Ziele angestrebt: 1. eine inhaltliche Harmonisierung der Gesundheitsversorgung in allen Hafteinrichtungen im Hinblick auf das Fürsorge- und das Äquivalenzprinzip, 2. eine Verbesserung der Kenntnisse und des Ausbildungsstands über Gesundheitsthemen auf Seiten von Personal und Insasse und 3. die Förderung des kantonsübergreifenden und interdisziplinären Dialoges. Basierend auf diesen Empfehlungen ist im Jahr 2013 die Organisation Santé Prison Suisse (SPS) (2) entstanden.

Interdisziplinärer Dialog

In vier Kantonen (GE, VD, VS, NE) sind die Gesundheitsdienste den Gesundheits-, in allen anderen den Justizvollzugsbehörden angegliedert. Internationale Gremien (WHO, UNODC) bevorzugen im Hinblick auf die Umsetzung des Fürsorge- und des Äquivalenzprinzips eine Unterstellung unter die Gesundheitsbehörden. Sowohl die Standard Minimum Rules for the Treatment of Prisoners (the Nelson Mandela Rules) der Vereinten Nationen als auch die Europäischen Strafvollzugsgrundsätze des Europarates fordern zumindest einen engen organisatorischen Bezug der Gesundheitsdienste in Hafteinrichtungen zu den nationalen Gesundheitsbehörden.

Vor diesem Hintergrund stellt SPS das Bemühen um einen Dialog zur Gesundheitsversorgung in Hafteinrichtungen zwischen den Kantonen, dem Bund und den unterschiedlichen Berufsgruppen des Justizvollzugs und der Gesundheit dar. Die Organisation wird bisher gemeinsam durch die KKJPD und die GDK getragen, und die Geschäftsstelle durch einen interdisziplinären Fachrat aus den Bereichen Gesundheit und Justizvollzug beraten. SPS hat bisher nebst mehreren Fachtagungen auch eine Bestandesaufnahme zur Gesundheitsversorgung in den Hafteinrichtungen durchgeführt. Erste Zahlen wurden im SPS-September-Newsletter 2017 veröffentlicht. (3) Ein nächster Schritt soll dem Erarbeiten von national einheitlichen Gesundheitsstandards für Haftanstalten gelten.

Geplante Aktivitäten des BAG

Das BAG wird sich weiterhin für eine Gesundheitsversorgung im Freiheitsentzug einsetzen, die auf eine Umsetzung des Fürsorge- und des Äquivalenzprinzips abzielt. Es wird dabei besonders verletzliche Menschen ins Zentrum stellen. Beispielsweise wird sich das BAG in einer Arbeitsgruppe engagieren, welche gemeinsam mit den Kantonen Grundlagen für eine adäquate Versorgung von Inhaftierten ohne Krankenversicherung erarbeiten soll. Zudem soll die Nutzung von interkulturellen Dolmetschdiensten durch Haftanstalten gefördert werden, um Zugangsbarrieren von ausländischen Inhaftierten zur Versorgung abzubauen. Weiter wird sich das BAG dafür einsetzen, dass Menschen im Freiheitsentzug als Zielgruppe in Programme und Strategien der öffentlichen Gesundheit einbezogen werden.

(1) Vgl. http://bit.ly/BAG_BIG
(2) Vgl. www.sante.prison.ch 
(3) Vgl. http://bit.ly/SantePrison_Newsletter_PDF

Contact

Stefan Enggist, Sektion Prävention und Promotion, stefan.enggist@bag.admin.ch

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